TMA Telesmart Hagen - Firmen Logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Vertragsgegenstand virtuelles Office

Der Kunde möchte über TMA aktives und passives Telemarketing betreiben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

I. Vertragsgegenstand

Die TMA Telesmart GmbH führt, in Abstimmung, für den Kunden Call Center Dienstleistungen aus. Dies sind u. A.: – die persönliche Annahme von Telefongesprächen, – ausgehende Telefonate führen (z. B. Kundenbefragungen, Termine vereinbaren, Altkunden-Reaktivierungen,..)

– Datenerfassungen (z. b. Fax/Email-Bestellungen, Dublettenabgleiche, Adressenkorrekturen,)

II. Angebot und Vertragsabschluss

II.I. Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen des Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Beauftragung.

II.II. Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

II.III. Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn TMA Telesmart GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und der Vertrag dennoch durchgeführt wird.

III. Leistungsbeschreibung

III.I. Aktive/Ausgehende Gespräche (Outbounds) Die Adressen (Etiketten) werden der TMA in einem Block bis zum Zeitpunkt, der noch festzulegen ist, ohne Berechnung von Kosten und in elektronisch lesbarer Form, zugesandt bzw. übergeben. Es werden 3 Anwahlversuche an verschiedenen Tagen zu verschiedenen Zeiten durchgeführt. Der Preis wird für jede übernommene Adresse berechnet. Gemäß Absprache werden vom Kunden nur Adressen mit kompletter Telefon-Nummer geliefert. Sollten Telefon-Nr. inzwischen ungültig sein (<1% der übermittelten Adressen), werden diese über eine Online Auskunft (z. B.D-Info oder Klick Tel.) ermittelt. Diese Ausnahme für die Ermittlung ist im Preis enthalten. Wird dieser Wert überschritten, werden € 0,26 für jede ermittelte Adresse berechnet.

III.II. Eingehende Gespräche (Inbounds) Die Anrufe werden 365 Tage im Jahr in der Zeit zwischen 5:00 und 24:00Uhr entgegengenommen. Es zählt der Nachweis durch die Gebührendatenerfassung der TMA Telesmart GmbH TK-Anlage.

IV. Gewährleistung und Garantien

IV.I. TMA Telesmart GmbH übernimmt die Gewähr dafür, dass die Leistungen entsprechend der bei Vertragsschluss gültigen Leistungsbeschreibung genutzt werden können und im Wesentlichen die dort beschriebenen Funktionen erfüllen.

IV.II. Mitarbeiter von TMA Telesmart GmbH können keine von den Leistungsbeschreibungen und Tarifen sowie von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Vereinbarungen treffen, insbesondere keine Zusicherungen abgeben.

IV.III. TMA Telesmart GmbH gewährleistet nicht, dass Leistungen Dritter, insbesondere Netzwerkdienstleistungen oder andere Beistellungen Dritter stets unterbrechungs-, fehlerfrei und sicher vorhanden sind. Fehler im Sinne der Gewährleistung sind ausschließlich reproduzierbare Fehler, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Leistungen von TMA Telesmart GmbH liegt. Kein Fehler ist insbesondere eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung, unzulässigen oder schadhaften Daten etc. resultiert.

IV.IV. TMA Telesmart GmbH kann Gewährleistung durch Nachbesserung erbringen. Die Nachbesserung erfolgt durch Optimierung der jeweiligen Dienstleistung.

IV.V. Falls die Nachbesserung nach drei Versuchen trotz schriftlich gesetzter angemessener Ausschlussfrist endgültig fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder den Vertrag zu kündigen. Für Schadensersatzansprüche gilt § 10. Andere Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

IV.VI. Der Kunde muss nachweisen, dass er Mängel schriftlich gegenüber TMA Telesmart GmbH gerügt hat und dass Mängel auf den Leistungen von TMA Telesmart GmbH beruhen.

VI. Preise und Zahlungen, Fälligkeit

VI.I. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich mit Erbringung der Leistung oder Teilleistung. Wenn die Leistungen länger als einen Kalendermonat erbracht werden, erfolgen die Abrechnungen 2 Mal im Monat. Alle Beträge sind Nettobeträge, zu denen jeweils die Umsatzsteuer hinzukommt.

VII. Der Vertrag läuft nach einer Probezeit von 3 Monaten zum Monatsende mit einer Laufzeit von einem Jahr. Eine Kündigung bedarf der Schriftform. Während der Probezeit kann der Vertrag beidseitig innerhalb eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn es nicht 3 Monate vor Ablauf des Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird.

VIII. Verantwortlichkeit, Freistellung

VIII.I. Adressbereitstellung bei aktiven Telefonaten Der Kunde hat TMA Telesmart GmbH versichert, dass es sich bei den anzurufenden Personen um Kunden des Auftraggebers handelt, die ein Interesse an der Information/Terminierung haben oder es aufgrund der bisherigen Geschäftsbeziehung zu unterstellen ist. Die Prüfung der Zulässigkeit obliegt dem Kunden.

VIII.II. TMA Telesmart GmbH behält sich vor, solche Aufträge abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind oder gegen die Etiquette des Deutschen Direktmarketing Verbandes e.V. verstoßen. TMA Telesmart GmbH führt jedoch keine eigene rechtliche Prüfung vor.

VIII.III. Der Kunde stellt TMA Telesmart GmbH hiermit von allen Ansprüchen Dritter frei.

IX. Mitwirkung

IX.I. Der Kunde ist verpflichtet, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit TMA Telesmart GmbH die vertragliche Leistung durchführen kann. Insbesondere wird er alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen erteilen.

IX.II. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von TMA Telesmart GmbH unverzüglich zu untersuchen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Nimmt TMA Telesmart GmbH auf Anforderungen des Kunden die Fehlersuche vor und stellt sich heraus, dass keine Fehler oder Fehler außerhalb des Verantwortungsbereiches von TMA Telesmart GmbH vorliegen, kann TMA Telesmart GmbH den Aufwand in Rechnung stellen.

IX.III. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, ist TMA Telesmart GmbH von der Leistungspflicht befreit. Leistet TMA Telesmart GmbH dennoch, stellt sie den Aufwand entsprechend der gültigen Preisliste in Rechnung.

X. Haftungsbeschränkung

X.I. TMA Telesmart GmbH leistet Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. Nichterfüllung, nachträgliche Unmöglichkeit, Verzug, Gewährleistung, Verschulden bei Vertragsschluss, Nebenpflichtverletzung oder unerlaubte Handlung) nur in folgendem Umfang: · Bei Vorsatz in voller Höhe · Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des typischen Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht oder die Eigenschaftszusicherung verhindert werden sollte; · In anderen Fällen nur bei Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, aus Verzug und aus anfänglichem Unvermögen und zwar auf Ersatz des typischen und nicht entfernten Schadens, jedoch beschränkt · Bei Lieferungen und Leistungen auf die Auftragssumme; · Bei wiederkehrenden Leistungen auf eine Jahresvergütung für alle Schadensfälle pro Kalenderjahr.

X.II. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen, wenn TMA Telesmart GmbH die Verpflichtung nicht erfüllen kann, weil die Zulieferer oder Dienstanbieter ohne Verschulden von TMA Telesmart GmbH nicht ordnungsgemäß geliefert haben oder weil die von diesen gelieferte Software oder Netzdienstleistungen nicht ordnungsgemäß funktionieren.

X.III. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

X.IV. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet TMA Telesmart GmbH nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehaltenen Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

XI. Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich, alle ihm bei der Vertragsdurchführung von TMA Telesmart GmbH oder im Auftrag von TMA Telesmart GmbH handelnden Personen zugehenden oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten.

XII. Anwendbares Recht

XII.I. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.

XII.I. Gerichtsstand ist Hagen, soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.

Individuelles angebot anfordern